Belgien: Tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich. Impfung mindestens 1 Monat vor
Einreise. Für Hunde, jünger als 3 Monate, und Katzen ist diese Bescheinigung 6 Monate gültig, für ältere 1 Jahr. Internationaler Impfpass
(Green-Cross-Formular ) wird anerkannt. |
| Bulgarien: Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis
gebraucht. Dieses darf nicht älter als 10 Tage sein, die Tollwutimpfung muss
mindestens 1 Monat zurückliegen und nicht älter als 1 Jahr sein. |
Dänemark: Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis, aus dem in deutscher, englischer, französischer und dänischer Sprache hervorgeht, dass das Tier mindestens 30 und nicht mehr als 12 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden ist. Hierzu muss der Internationale Impfpass benutz werden. |
Deutschland: Bei der Einfuhr erworbener Tiere in die Bundesrepublik ist ein Gesundheitszeugnis und und eine gültige Tollwutschutzimpfung
erforderlich. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt und nicht älter als 1 Jahr sein. |
Finnland
Tierärztliche Impfbescheinigung gegen Tollwut in deutscher, finnischer, schwedischer oder englischer Sprache erforderlich. Name, Amtsstellung des Ausstellers sowie Datum und Ort der Impfung muss hervorgehen. Es muss ein in Finnland zugelassener Impfstoff sein. Mindestens 30 Tage vorher impfen und nicht älter als 12
Monate. Staupe-Impfung besteht nicht, wird jedoch empfohlen. |
Frankreich: Gültige Tollwutimpfung bei Tieren die älter als 3 Monate sind ist ausreichend. Bei Erstimpfung müssen 30 Tage vergangen sein vor der Einreise. Anerkannt wird ein jährliche Impfung. Tiere unter 3Monaten ist eine Einreise nicht gestattet. |
Griechenland:
Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfung oder amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Impfung nicht älter als 12 Monate und muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt
sein. Alle Einträge im Internationalen Impfpass. |
Großbritannien: Einfuhr von Hunden und Katzen nur nach vorher erteilter Genehmigung. Einzelheiten können beim Britischen Konsulat erfragt werden.
Irland: Siehe Großbritannien. Die Einführung ist beim Department of
Agriculture, Dublin, Ireland zu erfahren. |
Italien:
Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend. Anerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 11-monatiger Impfschutz. Impfung mindestens 20 Tage vor
Einreise. Das Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Maulkorb und Leine mitnehmen. |
| Ex-Jugoslawien: Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend. Annerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 6-monatiger Impfschutz. Impfung muß vor 15 Tagen der Einreise gemacht worden sein. |
Norwegen: Kein Quarantäneaufenthalt mehr erforderlich. Für die Einreise wird eine kostenpflichtige Einfuhrgenehmigung verlangt. Antrag bei
: Statens dyrehelse-tilsyn, Postboks 8147 Dep., N-0033 Oslo. Tel.: 0047-22241940. Dort erhalten Sie alle Infos, die sehr umfangreich sind . |
Österreich:
Ärztliches Tollwutimpfzeugnis erforderlich. Es muss Name und Anschrift des Tierhalters, eine
Beschreibung des Tieres nach Rasse, Geschlecht, Alter und Farbe aus dem
Zeugnis hervorgehen. Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage alt sein, aber nicht länger als 12 Monate zurück liegen. Maulkorb und Leine mitbringen. |
Polen: Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärtzliches
Gesundheitszeugnis erforderlich. Impfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen und nicht älter als 12 Monate sein. |
Portugal: Amtärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis
erforderlich. Impfung mindestens 30 Tage vor Anreise und nicht älter als 12 Monate. Das Gesundheitszeugnis unmittelbar vor der Abreise ausstellen lassen. |
| Rumänien: Tierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage und Tollwutimpfbescheinigung
erforderlich. Impfung muss mindestens 1Monat, nicht älter als 12 Monate sein. Bei Katzen 6 Monate. |
Schweden: Gleiche Bestimmungen wie Norwegen. Die Einfuhrerlaubnis ist bei dem Zentrallandwirtschaftsamt
Smittskyddsenheten, S-55182 Jönköping Tel.:004636 / 155000 zu beantragen. |
Schweiz: Tierärztliches Tollwutimpfung erforderlich. Die Bescheinigung des Tierarztes ist ausreichend. Annerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 1-jährlicher Schutz. Impfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt sein. |
Slowenien: Tierärztliches Gesundheitszeugnis und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Mindestens 30 Tage vor Abreise Impfung - Gültigkeit 12 Monate bei Bescheinigung. |
Spanien: Tierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 14 Tage bei Einreise und Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung
erforderlich. Impfung muss mindestens 30 Tage alt, nicht älter als 12 Monate sein. |
Türkei: Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und
amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Impfbescheinigung muss mindestens 14 Tage zurückliegen und darf höchstens 6 Monate alt sein. Das amtstierärztliche Gutachten darf nicht früher als 2 Tage vor Reiseantritt ausgestellt werden. |
Ungarn: Amtsärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 8 Tage und Tollwutbescheinigung erforderlich. Die Impfung muss mindestens einen Monat
alt sein, darf aber für die Wiedereinreise nach Deutschland höchsten 1 Jahr zurück liegen. Impfungen gegen Staupe ist
Pflicht und muss vermerkt sein. |
| USA: Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Impfung mindestens 1 Monat vor Einreise. Darf nicht älter als 1 Jahr sein. Tiere unter 3 Monaten dürfen nicht einreisen. |
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